Leistungsübersicht
Anlage 1 zur Satzung der Vorsorgekasse Heinersreuth und Umgebung VVaG
Beitrags- und Leistungstabelle, Stand: 01.01.2002
zu § 3 Beiträge
- Erfolgt der Eintritt in den Verein mit einem Eintrittsalter von 40 Jahren und älter, so sind alle seit dem 40. Lebensjahr bis zur Aufnahme fällig gewordenen Beiträge nachzuzahlen.
- Die Mitglieder haben vierteljährlich folgende Beiträge zu zahlen:
Der Beitrag beträgt vierteljährlich 5,00 Euro je erwachsenen Versicherten.
zu § 4 Sterbegeld
1. Das Sterbegeld beträgt
Neuzugang ab 01.01.1981
Eintritt vom Beginn des
18. bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres
|
|
Bestand am 31.12.1980
Jahrgang
|
|
18 - 20
|
1.550,- Euro
|
|
1954 - 63
|
1.380,- Euro
|
21 - 25
|
1.350,- Euro
|
|
1944 - 53
|
1.300,- Euro
|
26 - 30
|
1.150,- Euro
|
|
1934 - 43
|
970,- Euro
|
31 - 35
|
950,- Euro
|
|
1927 - 33
|
920,- Euro
|
36 - 40
|
750,- Euro
|
|
1926 und
|
|
41 - 50
|
750,- Euro
|
|
früher
|
850,- Euro
|
2. Für die beitragsfrei mitversicherten Kinder ( § 2 Ziffer 1 Satz 2) beträgt das Sterbegeld:
Bis zum 17. Lebensjahr 600,- Euro
Sie können, wie oben erwähnt, eine 2- oder 3-fache Versicherung bekommen. Dann verdoppelt oder verdreifacht sich der Beitrag und die Auszahlungssumme.
|